Allgemein zum MS-Register

Akutliniken oder Rehabilitationskliniken mit neurologischem Fokus, MS-Schwerpunktpraxen oder niedergelassene Neurologen.

Die Teilnahme am MS-Register ist Voraussetzung für die Vergabe des Zertifikats „MS-Schwerpunktzentrum“, "MS-Zentrum" oder „MS-Rehabilitationszentrum", das nach den Richtlinien der DMSG Bundesverband e.V. verliehen wird. Das Zertifikat können Sie hier beantragen. Die Teilnahme am MS-Register erfolgt mit Erteilung des Zertifikates automatisch.

Die aktuelle Zentrenübersicht inkl. Karte finden Sie unter Zentren.

Die Datensätze werden web-basiert dokumentiert. Das bedeutet, dass alle Eingaben und Ansichten der dokumentierten Daten in Ihrem Browser erfolgen. Eine Anleitung, wie die Dokumentation in der neuen Forschungsdatenbank erfolgt, finden Sie im Bereich Zentren unter dem Punkt "Dokumente für Zentren, die in der Forschungsdatenbank dokumentieren".

Für die Datenerhebung wird der "Datensatz des MS-Registers" auf Grundlage des gemeinsamen Datensatzes von DMSG und KKNMS v 1.0 zugrunde gelegt. Sie finden ihn unter Zentren.

Die Anzahl der von einem Zentrum zu dokumentierenden Datensätze ist vertraglich vereinbart und je nach Zentrumsart unterschiedlich. MS-Schwerpunktzentren liefern mindestens 150, MS-Zentren mindestens 80 und MS-Rehabilitationszentren in Abhängigkeit von der jährlichen Patientenfallzahl mindestens 120 (Fallzahl ≥ 200) bzw. 80 (Fallzahl < 200) Datensätze pro Jahr.

Ja. Die Anzahl der vollständig dokumentierten Datensätze kann auf der Willkommensseite der Forschungsdatenbank unter dem Menüpunkt „Reports“ abgerufen werden. Diese Reports berücksichtigen immer alle aktuell in der Datenbank befindlichen Datensätze und sind nach dem folgenden Schema benannt: 202X_vollständige_Visiten_nach_Quartal. Für die Beurteilung des Dokumentationsumfangs wird der jeweilige Gültigkeitszeitraum des aktuellen DMSG-Zertifikats herangezogen.

Ja. Die Daten werden in mehrstufigen Verfahren auf Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität geprüft. Bei fehlerhaften oder fragwürdigen Datensätzen werden beim Speichern des jeweiligen Formulars Rückfragen angezeigt. Zusätzlich werden Rückfragen, die durch eine nachgelagerte Qualitätskontrolle auftreten (sogenannte Queries) an das Zentrum gestellt.

Die personenidentifizierenden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht) werden gesichert bei einem Datentreuhänder [aktuell: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik (IMBEI), Abteilung Medizinische Informatik, Obere Zahlbacher Straße 69, 55131 Mainz] hinterlegt, um eine zentrumsübergreifende Pseudonymisierung zu gewährleisten. Dieses Pseudonym wird an das MS-Register geschickt und mit den in der Folge dokumentierten Daten des Patienten verknüpft. In der Forschungsdatenbank des MS-Registers liegen somit keine personenidentifizierenden Daten vor. Das Pseudonym ist nötig, um Datensätze eines Patienten aus unterschiedlichen Zentren zusammenzuführen und einen zeitlichen Verlauf darzustellen. Den Mitarbeitern des MS-Registers sind die personenidentifizierenden Daten nicht bekannt, da sie durch das Pseudonym ersetzt werden. In die personenidentifizierenden und medizinischen Daten haben nur der behandelnde Arzt und die mit dem Register betrauten Mitarbeiter des jeweiligen Zentrums Einsicht.

Die Daten sind pseudonymisiert, d.h. an die Stelle der personenidentifizierenden Daten, die bei einem Datentreuhänder hinterlegt werden, tritt ein Pseudonym. Die Zuordnung eines Pseudonyms zu einer bestimmten Klinik bzw. Praxis ist für Rückfragen bei auffälligen bzw. nicht plausiblen Daten und für die Zählung der Datensätze für das DMSG-Zertifikat notwendig und nur den Mitarbeitern der MSFP möglich. Eine Anonymisierung erlaubt eine solche Zuordnung nicht, d.h. es können nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand (mit erhöhtem Datentransfer) Daten im Längsschnitt betrachtet werden. Eine vollständige Anonymisierung ist daher im Hinblick auf die Zielsetzung des MS-Registers nicht sinnvoll.

Beim Ausscheiden eines Zentrums aus dem Projekt verbleiben die vom Zentrum dokumentierten Daten im Gesamtdatenbestand des MS-Registers. Die am MS-Register teilnehmenden Patienten haben allerdings das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen und/oder Daten löschen zu lassen. Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung, am MS-Register teilzunehmen, können die Patienten sich dafür entscheiden, dass die bis zu diesem Zeitpunkt gespeicherten Daten weiterhin pseudonymisiert verwendet werden dürfen. Wird eine komplette Löschung gewünscht, werden alle vom Patienten gespeicherten Datensätze im MS-Register einschließlich der personenidentifizierenden Daten, die beim Datentreuhänder hinterlegt worden sind, unwiderruflich gelöscht. Es werden auch keine weiteren Datensätze für das MS-Register erhoben und gespeichert.

Eine Vergütung der Dokumentation des Pflichtdatensatzes ist leider nicht möglich. Alle Zentren, die durch die DMSG, Bundesverband e.V. ausgezeichnet worden sind und im Rahmen dieser Auszeichnung einen Vertrag zur Teilnahme am MS-Register abgeschlossen haben, erhalten jedoch ein entsprechendes Türschild und Zertifikat für Ihre Einrichtung, mit dem sie werben können.

Zentren, die an der erweiterten Dokumentation im Bereich der Pharmakovigilanz teilnehmen, erhalten pro dokumentierter Baseline- und Follow-Up-Visite eine Vergütung in Höhe von 50,- bzw. 15,- €.

 

Eine Rückmeldung an die teilnehmenden Zentren in Form eines Berichts einschließlich Standardauswertungen zentrumsbezogener Daten erfolgt jährlich. Für Zentren, die weitere Auswertungen auf ihren eigenen Daten durchführen möchten, generiert die MSFP einen entsprechenden standardisierten Datenexport. Darüber hinaus erhalten alle teilnehmenden Zentren einen Newsletter, der halbjährlich erscheint und in dem u. a. über aktuelle Veröffentlichungen aus dem MS-Register berichtet wird. Alle veröffentlichten Auswertungen und Publikationen können jederzeit auch auf der Webseite der MSFP (siehe Veröffentlichungen) eingesehen werden.

Grundsätzlich können an wissenschaftlichen Fragestellungen interessierte Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Kostenträger aber auch Einzelpersonen Anfragen an das MS-Register richten. Die MSFP, die das MS-Register betreibt, leitet die Anfragen an die wissenschaftliche Begleitgruppe zur Stellungnahme weiter. Über die Durchführung entscheidet die Geschäftsführung des Registers. Der zeitliche Rahmen von zusätzlichen Auswertungen sowie die Übernahme der entsprechenden Kosten werden individuell abgestimmt.

Weder die klinischen noch die personenidentifizierenden Daten sind Dritten zugänglich. Den interessierten Parteien werden, nach positiver Stellungnahme durch die wissenschaftliche Begleitgruppe des MS-Registers und Bewilligung durch die Geschäftsführung des Registers, Auswertungen der Daten im Hinblick auf die definierten Fragestellungen zur Verfügung gestellt.

Das Original der Einverständniserklärung (Papierversion) wird für die gesamte Laufzeit des MS-Registers durch das Zentrum verwahrt.